bild-kompetenzfelder

Kompetenzfelder

Vertragsrecht

Vertragsrecht gibt es als Rechtsbegriff an sich nicht. Gleichwohl steht der Begriff „Vertragsrecht“ bei vielen als Synonym für die rechtliche Ausgestaltung der Kernbereiche ihres unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Alltags oder für die Gestaltung eines ganz speziellen Falles.

Dabei greifen wir auf einen langjährigen Erfahrungs- und Wissensschatz zurück, wenn es um die rechtliche Gestaltung und Abbildung der individuellen Realitäten unserer Mandanten geht.

Statt Konfektions- oder Internetware bieten wir Maßanfertigungen – denn jeder Fall ist anders, und bei der Anwendung von Vertragsmustern bedarf es der Prüfung, ob der „Musterfall“ auch vorliegt.

Für uns steht der Begriff Vertragsrecht daher insbesondere für:

  • Bestandsaufnahme, welche Verträge im Unternehmen Verwendung finden, aktualisiert oder neu entworfen werden sollten;
  • Entwurf von Verträgen, die zum Leben unserer Mandanten passen und mitwachsen;
  • Prüfung von Vertragsangeboten in unseren Kompetenzfeldern;
  • Vermittlung der Übersetzung von deutschen und fremdsprachigen Verträgen;
  • Begleitung und Vertretung in Vertragsverhandlungen.