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Kompetenzfelder

Familienrecht

Familienrecht bedeutet individuelle Beratung im Einzelfall.

Ganz unbeschadet, ob Sie vorausschauende juristische Beratung, außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite oder die engagierte Wahrung Ihrer rechtliche Interessen vor Gericht wünschen – wir setzen uns mit Leidenschaft ein, um Unterhaltsansprüche, die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) oder das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder zu regeln.

Alternativ kommt eine neutrale Mediation, insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts für Ehe- und Lebenspartner in Betracht, um Auseinandersetzungen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wir gestalten zudem Ihren Ehe-/Partnerschaftsvertrag oder aber Ihre Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Unsere Leistungen im Familienrecht:

  • Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen, auch international mit Auslandsbezug
  • Regelung von Unterhaltsansprüchen
  • Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn)
  • Regelung des Sorge- und Umgangsrechts der Kinder
  • Gestaltung von Verträgen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eheverträgen und eingetragener Lebenspartnerschaften
  • Durchsetzung von Mandantenansprüchen außergerichtlich und gerichtlich
  • General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Konfliktmanagement und Mediation