Familienrecht
Familienrecht bedeutet individuelle Beratung im Einzelfall.
Ganz unbeschadet, ob Sie vorausschauende juristische Beratung, außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite oder die engagierte Wahrung Ihrer rechtliche Interessen vor Gericht wünschen – wir setzen uns mit Leidenschaft ein, um Unterhaltsansprüche, die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) oder das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder zu regeln.
Alternativ kommt eine neutrale Mediation, insbesondere auf dem Gebiet des Familienrechts für Ehe- und Lebenspartner in Betracht, um Auseinandersetzungen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir gestalten zudem Ihren Ehe-/Partnerschaftsvertrag oder aber Ihre Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.
Unsere Leistungen im Familienrecht:
- Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen, auch international mit Auslandsbezug
- Regelung von Unterhaltsansprüchen
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn)
- Regelung des Sorge- und Umgangsrechts der Kinder
- Gestaltung von Verträgen nichtehelicher Lebensgemeinschaften, Eheverträgen und eingetragener Lebenspartnerschaften
- Durchsetzung von Mandantenansprüchen außergerichtlich und gerichtlich
- General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Konfliktmanagement und Mediation
Ihr(e) Ansprechpartner: