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Kompetenzfelder

Compliance

Compliance ist unentbehrlicher Bestandteil des Risikomanagements von Unternehmen. Die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Compliance-Regelungen stellt eine primäre Leitungsaufgabe des Managements national und international tätiger Gesellschaften dar.

Wir stellen Mandanten Fachanwälte für Gesellschafts- und Arbeitsrecht zur Seite und gewährleisten damit einen breiten, der Bedeutung von Compliance im Wirtschaftsrecht entsprechenden Beratungsansatz.

Wir bieten umfassenden Rechtsrat zu

  • der Vermeidung von Haftungs- und Reputationsrisiken über die Sicherstellung rechtskonformen Handelns insbesondere von Vorständen und Geschäftsführern;
  • der Aufarbeitung rechtserheblicher Pflichtverletzungen;
  • der Business Judgement Rule;
  • den Anforderungen an den Compliance Officer und dessen Aufgaben;
  • der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Compliance-Regeln auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene;
  • der Erstellung von Compliance- und Ethikrichtlinien;
  • der Sicherstellung des Arbeitnehmer-Datenschutzes;
  • der Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter.
Ihr(e) Ansprechpartner: