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Kompetenzfelder

Arbeitsrecht

Wir verstehen uns auf die Lösung aller Probleme, mit denen Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf dem Gebiet des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts konfrontiert werden. Als Ansprechpartner stellen wir unseren Mandanten Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite.

Zu unserem Leistungsangebot gehören:

  • Beratung im gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht, u. a. im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Teilzeitbefristungsrecht, Urlaubsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht;
  • Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Regelungsabreden, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Mustern des Personalwesens;
  • Gestaltung und Implementierung von leistungsorientierten Vergütungssystemen (compensation and benefits);
  • Beratung bei und rechtliche Gestaltung von Betriebsübergängen, Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen, HR-Due Diligence;
  • Beratung zu der Beteiligung von Betriebsräten (insbes. zur Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten; Interessenausgleich, Sozialplan), Überprüfung und Begleitung von Betriebsratswahlen;
  • Beratung zu Fragen der Unternehmensmitbestimmung;
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren;
  • Vertretung vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im Bundesgebiet.