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Kompetenzfelder

Handelsrecht

Im Bereich des Handelsrechts beraten wir Kaufleute und Unternehmen in allen rechtlichen Fragen. Zielsetzung ist dabei stets, den Realitäten des jeweiligen operativen Geschäfts so gerecht zu werden, dass möglichst wenig „Sand ins Getriebe“ kommt.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere:

  • Recht des nationalen und internationalen Warenkaufs (BGB/HGB und UN-Kaufrecht) einschließlich Gestaltung von Kauf- und Rahmenlieferverträgen, allgemeiner Ein- und Verkaufsbedingungen sowie Zahlungssicherung im Außenhandel;
  • Speditions- und Frachtrecht;
  • Vertriebsrecht (Handelsvertreter, Vertragshändler, Direktvertrieb);
  • Produkthaftung;
  • Reklamationsmanagement und -schulung.

Kommt aufgrund des internationalen Bezugs des Falles ein fremdes Recht zur Anwendung, helfen wir Ihnen gerne mit einem unserer bewährten Kooperationspartner im Ausland weiter.