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Kompetenzfelder

IT Recht (Computer/EDV/Software- und Internetrecht)

Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei mit Sitz in Stuttgart (Baden-Württemberg/Deutschland) liegt im Bereich des Informationstechnologierechts (kurz: IT-Recht). Hier beraten wir Unternehmen aus ganz Deutschland, aus europäischen wie auch außereuropäischen Ländern unterschiedlichster Größen, Verbände, Behörden und Privatpersonen umfassend zu sämtlichen zivilrechtlichen Rechtsfragen mit IT-Bezug.

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Vertragsgestaltung, bei der Prüfung und Erstellung oder Verhandlung von Softwareverträgen wie Softwareüberlassungsvertrag, Lizenzvertrag, Nutzungsvertrag, Softwarepflegevertrag, „Software-as-a-Service („SaaS“), Application Service Providing (ASP), Cloud Computing, Softwareerstellungsvertrag (auch durch agiles Programmieren), End User License Agreements (EULA), Softwareprojektvertrag, Vertrieb von Open-Source, Vertriebsvertrag; auch Prüfung und Erstellung Domainkauf- und/oder Pachtvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).

Websitebetreiber unterstützen wir bei der rechtssicheren Gestaltung von Websites, Webshops, Prüfung und Erstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere für den elektronischen Geschäftsverkehr, Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung, Beratung zu den besonderen Pflichten im E-Commerce, beim Fernabsatzrecht, Erstellung von Impressum. Zu unserem Beratungsumfang gehört auch die Erstellung und Überarbeitung eines Webdesign-Vertrages, Webhosting-Vertrag, die Durchführung eines Rechteclearing.

Ebenso beraten wir auf dem Gebiet des Urheberrechts. Insbesondere rechtlicher Schutz von Websites und seiner Inhalte, Prüfung und Erstellung Verträge wie Contentvertrag, Lizenzvertrag über Nutzung urheberechtlich geschützter Rechte, Rechtsverfolgung/Abmahnungen und Abwehr von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere Filesharing, Schutz Persönlichkeitsrechte wie Schutz des Rechts am eigenen Bild. Selbstverständlich nehmen wir auch bei Bedarf die gerichtlichen Interessen unserer Mandanten wahr.

Für unsere Mandanten klären wir außerdem Domainstreitigkeiten, Konflikte um Bewertungen auf Plattformen wie eBay, Amazon, Google, Kununu, Jameda etc.

Im Bereich des Datenschutzes sorgen wir mit unserer langjährigen Erfahrung für die rechtssichere Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir prüfen oder erstellen insbesondere die notwendigen Datenschutzbedingungen, Datenschutzerklärungen und die dahingehenden Informationspflichten, prüfen, überarbeiten und entwerfen Auftragsverarbeitungsverträge. Wir sichern die rechtskonforme Erhebung, Nutzung und Speicherung von Kundendaten. Im Bereich von Data Analytics und Big Data erarbeiten wir gemeinsam mit den Mandaten maßgeschneiderte rechtssichere Lösungen für die individuellen Bedürfnisse der Datennutzung. Auch vertreten wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten bei Streitigkeiten mit Datenschutzbehörden.

Bei größeren IT-Projekten begleiten wir unsere Mandanten von der Planung bis zum Projektabschluss. Solche Projekte bieten unzählige potenzielle Fallstricke für die daran beteiligten Unternehmen. Durch vorausschauende Gestaltung lassen sich viele Konflikte vermeiden. Lesen Sie hierzu auch den Beitrag unseres Fachanwalts Dr. Alexander Fischer „IT-Projekte erfolgreich organisieren – ein Leitfaden aus rechtlicher Sicht“ . Wenn es dennoch zu Problemen kommt, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Konfliktlösung oder Durchsetzung ihrer Rechte.

Ihr(e) Ansprechpartner: