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Kompetenzfelder

Urheber- und Medienrecht sowie Presse- und Persönlichkeitsrecht

Im Urheberrecht beraten wir Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Schutz von Websites und deren Inhalten;
  • Prüfung und Bewertung der urheberrechtlicher Schutzfähigkeit von Kreativleistungen;
  • Hinterlegung zum Nachweis der Urheberschaft;
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen (z.B. Contentvertrag);
  • Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen über Nutzung urheberechtlich geschützter Werke;
  • Vertragsgestaltung und Prüfung in den Bereichen Musik, Film;
  • Verlagsrecht;
  • Rechteclearing;
  • Rechtsverfolgung/Abmahnungen und Abwehr von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere wegen Filesharing, Fotorechtsverletzungen oder geschützter Texte;
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bundesweit.

Im Medienrecht sowie im Presse- und Persönlichkeitsrecht umfassen unser Beratungsleistungen für Sie vor allem folgende Bereiche:

  • Beratung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presse und Internet;
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung und/oder Geldentschädigung;
  • Vorgehen gegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Bedrohungen;
  • Vertragsgestaltung und Rechtsberatung für Künstler, Prominente und Models im Bereich der Persönlichkeitsvermarktung;
  • Beratung im Bereich der Bildnisrechte (Recht am eigenen Bild);
  • Jugendmedienschutz, insbesondere Vertretung von Unternehmen gegen Verfahren der Indizierung (BPjM) oder Beschlagnahme wegen Jugendgefährdung;
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bundesweit.