Urheber- und Medienrecht sowie Presse- und Persönlichkeitsrecht
Im Urheberrecht beraten wir Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Schutz von Websites und deren Inhalten;
- Prüfung und Bewertung der urheberrechtlicher Schutzfähigkeit von Kreativleistungen;
- Hinterlegung zum Nachweis der Urheberschaft;
- Prüfung und Erstellung von Verträgen (z.B. Contentvertrag);
- Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen über Nutzung urheberechtlich geschützter Werke;
- Vertragsgestaltung und Prüfung in den Bereichen Musik, Film;
- Verlagsrecht;
- Rechteclearing;
- Rechtsverfolgung/Abmahnungen und Abwehr von Urheberrechtsverletzungen, insbesondere wegen Filesharing, Fotorechtsverletzungen oder geschützter Texte;
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bundesweit.
Im Medienrecht sowie im Presse- und Persönlichkeitsrecht umfassen unser Beratungsleistungen für Sie vor allem folgende Bereiche:
- Beratung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Presse und Internet;
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung und/oder Geldentschädigung;
- Vorgehen gegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Bedrohungen;
- Vertragsgestaltung und Rechtsberatung für Künstler, Prominente und Models im Bereich der Persönlichkeitsvermarktung;
- Beratung im Bereich der Bildnisrechte (Recht am eigenen Bild);
- Jugendmedienschutz, insbesondere Vertretung von Unternehmen gegen Verfahren der Indizierung (BPjM) oder Beschlagnahme wegen Jugendgefährdung;
- außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bundesweit.
Ihr(e) Ansprechpartner: