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Kompetenzfelder

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts konkurriert unsere Kanzlei seit Jahren erfolgreich mit den großen Kanzleien in Deutschland. Mittelständische Unternehmen sowie größere Konzerne gelangen dabei zunehmend zu der Überzeugung, dass sie aufgrund der persönlicheren und engagierteren Betreuung bei uns bestens aufgehoben sind – und dies in der Regel zu vergleichsweise günstigen Preisen.

Unser Beratungsangebot umfasst das gesamte Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) sowie das Recht der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG und GmbH & Co. KG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Wir begleiten das gesamte „Leben“ einer Gesellschaft und beraten dabei u.a. in folgenden Bereichen:

  • Existenzgründungsberatung, Wahl der richtigen Rechtsform;
  • Gründung von Gesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen;
  • Expansionsmaßnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen, Fremdkapitalfinanzierungen, Venture Capital);
  • Umstrukturierungen und Umwandlungen von Unternehmen;
  • Unternehmensbeteiligungen und Unternehmenskauf (Share-Deal, Asset-Deal);
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen;
  • Beratung von Vorständen/Geschäftsführern und Aufsichtsräten;
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsauseinandersetzungen;
  • Liquidation und Insolvenz von Gesellschaften.