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Kompetenzfelder

Erbrecht

Wenn Sie geerbt haben oder vom Erbe ausgeschlossen wurden, ist Handeln erforderlich. Sie werden etwa mit Ansprüchen von Miterben, Nachlassschulden behelligt.

Wir betreuen und beraten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen ums Erbrecht, so wenn es um Ihr Testament, ein Vermächtnis oder ihre Pflichtteilsansprüche geht.

Wir begleiten Sie bei Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge oder bei der Nachfolge im Unternehmen. Wenn Sie keine Verfügung treffen, gilt das Gesetz. Dies entspricht nicht immer den individuellen Interessen des Erblassers.

Unsere Leistungen im Erbrecht:

  • Planung und Gestaltung künftiger Vermögens- und Unternehmensnachfolge
  • Abfassen von Testamenten, Erbverträgen, sowie vorweggenomme Erbfolgen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung von gemeinnützigen Organisationen, die als Erben eingesetzt sind bzw. werden
  • Testamentsvollstreckung
  • Durchsetzung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
Ihr(e) Ansprechpartner: