Bewerber „googlen“ erlaubt – wenn es offengelegt wird

Mit Urteil vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen 8 AZR 117/24) bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf, wonach die Online-Recherche von Bewerbern aus öffentlich zugänglichen Quellen grundsätzlich erlaubt ist, jedoch nur, wenn die Bewerber darüber informiert werden. Im vorliegenden Fall hatte ein Münchner Rechtsanwalt, der sich erfolglos bei der Universität Düsseldorf für […]
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