Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 31.07.2026 (Az. 42 O 763/25) im Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem KI-Musikdienst Suno eine für die Praxis wichtige Entscheidung zum Urheberrecht getroffen. Streitentscheidend war die Frage, ob Suno geschützte Musikwerke ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training seines KI-Systems verwenden durfte und ob bereits das Abspeichern […]