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Kompetenzfelder

Internationales Wirtschaftsrecht

Wir sind nicht nur in Deutschland zuhause, sondern begleiten unsere Mandanten erfahren und versiert auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, in dem wir Verträge auf Englisch und Französisch entwerfen und verhandeln.

Gegenstand unserer Beratung sind:

  • internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie UN-Kaufrecht;
  • Import- und Exportverträge sowie Zahlungssicherung im Außenhandel;
  • allgemeine Verkaufs- und Einkaufsbedingungen im internationalen Rechtsverkehr;
  • Handelsvertreter- und Vertragshändler- sowie sonstige Vertriebsverträge mit ausländischen Geschäftspartnern;
  • internationale Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures);
  • internationale Kooperationsverträge, insbesondere im Bereich gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (auch mit öffentlichen Fördergeldern).

Kommt aufgrund des internationalen Bezugs des Falles ein fremdes Recht zur Anwendung, helfen wir Ihnen gerne mit einem unserer bewährten Kooperationspartner im Ausland weiter. Dabei können wir Ihnen in den meisten europäischen Ländern sowie in den USA kompetente Anwaltskanzleien benennen, mit denen wir teilweise bereits über mehrere Jahrzehnte erfolgreich zusammenarbeiten und aufgrund persönlicher Erfahrung empfehlen können.

Ihr(e) Ansprechpartner: