Compliance
Compliance ist unentbehrlicher Bestandteil des Risikomanagements von Unternehmen. Die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung von Compliance-Regelungen stellt eine primäre Leitungsaufgabe des Managements national und international tätiger Gesellschaften dar.
Wir stellen Mandanten Fachanwälte für Gesellschafts- und Arbeitsrecht zur Seite und gewährleisten damit einen breiten, der Bedeutung von Compliance im Wirtschaftsrecht entsprechenden Beratungsansatz.
Wir bieten umfassenden Rechtsrat zu
- der Vermeidung von Haftungs- und Reputationsrisiken über die Sicherstellung rechtskonformen Handelns insbesondere von Vorständen und Geschäftsführern;
- der Aufarbeitung rechtserheblicher Pflichtverletzungen;
- der Business Judgement Rule;
- den Anforderungen an den Compliance Officer und dessen Aufgaben;
- der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Compliance-Regeln auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene;
- der Erstellung von Compliance- und Ethikrichtlinien;
- der Sicherstellung des Arbeitnehmer-Datenschutzes;
- der Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter.
Ihr(e) Ansprechpartner: